Industriemeister/-in Print (IHK)
Meister gehören in der Druck- und Medienindustrie zur mittleren Führungsebene. Sie beherrschen die Technik und verfügen über das theoretische Hintergrundwissen, um Technik und Organisation im Griff zu haben. Sie haben den Überblick über organisatorische, personelle und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, um sie in die Praxis umzusetzen. Ihr Hauptaufgabengebiet ist die Steuerung und Überwachung des Produktionsprozesses. Aber auch das Anleiten und Ausbilden ist eine ihrer Kernaufgaben.
Voraussetzungen
Zur Prüfungszulassung zum Geprüften Industriemeister/- in ist ein einschlägiger Berufsabschluss und Berufspraxis Voraussetzung. Die erforderliche Berufspraxis ist in der jeweiligen Verordnung festgelegt.
Die Weiterbildungsregelung für Industriemeister der Fachrichtung Digital- oder Printmedien bezieht seit 2003 neben der Printproduktion auch die Digitalmedienproduktion mit ein.
Konzeption und Stundenempfehlung
1. Rechtsbewusstes Handeln |
60 UStd. |
2. Betriebswirtschaftliches Handeln |
70 UStd. |
3. Methoden der Information, Kommunikation und Planung |
80 UStd. |
4. Zusammenarbeit im Betrieb |
70 UStd. |
1. Produktionsprozesse |
220 UStd. |
2. Projekt- und Produktplanung |
110 UStd. |
3. Führung und Organisation |
210 UStd. |
Weitere Informationen zum Industriemeister Print erhalten Sie im Zentrum für Druck und Medien oder in der nachfolgenden Broschüre. Eine direkte Anmeldung können Sie in der für Sie zuständigen IHK vornehmen. In Oberbayern wenden Sie sich bitte an Herrn Karsten Lenger von der IHK München.
Ihr Ansprechpartner:Jens Meyer |
|
Ihr Ansprechpartner:Björn Panne
|
|
SEMINAR-DATENBANK

Aktuelle Seminare im ZDM
| Erfolgreich verkaufen in schwierigen Zeiten! So aktivieren Sie versteckte Umsatz- und Gewinnpotentiale - schnell und effektiv am: 15.09.2010, 1 Tag, von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr |
![]() |
| Jetzt stimmt’s! Perfekte Reinzeichnung und Druckvorbereitung mit InDesign am: 20.09.2010, 1 Tag von ca. 09.00 bis ca. 16.30 Uhr |
![]() |
| Arbeitsrecht - Einführung in die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit am: 21.09.2010, 0,5 Tag, von 14.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr |
![]() |






