Medienfachwirt/-in Print- oder Digitalmedien
Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Medienfachwirt wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, welcher der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Für die Zulassung zu den grundlegenden Qualifikationen reicht eine einjährige Berufspraxis.
Konzeption und Stundenempfehlung
1. Rechtsbewusstes Handeln |
60 UStd. |
2. Betriebswirtschaftliches Handeln |
70 UStd. |
3. Methoden der Information, Kommunikation und Planung |
80 UStd. |
4. Zusammenarbeit im Betrieb |
70 UStd. |
1. Produktionsprozesse |
220 UStd. |
2. Projekt- und Produktplanung |
110 UStd. |
3. Führung und Organisation |
210 UStd. |
Weitere Informationen zum Medienfachwirt Digital- oder Printmedien erhalten Sie im Zentrum für Druck und Medien oder in der nachfolgenden Broschüre. Eine direkte Anmeldung können Sie in der für Sie zuständigen IHK vornehmen. In Oberbayern wenden Sie sich bitte an Herrn Karsten Lenger von der IHK München.
Ihr Ansprechpartner:Jens Meyer |
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Ihr Ansprechpartner:Björn Panne
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SEMINAR-DATENBANK

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